Beginn der Schulpflicht
In NRW werden Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am oder nach dem 1. Oktober sechs Jahre alt werden, werden entsprechend erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Anmeldung an der Schule
Bis zum 15. November eines Jahres muss ein Kind an einer Schule angemeldet sein, welches im folgenden Jahr schulpflichtig ist. Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, erhalten Sie als Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt der Stadt Monheim. Zur Anmeldung bei uns sollten Sie Ihr Kind mitbringen.
Tage der Offenen Tür
Im Herbst laden wir für zwei Stunden an einem normalen Schulmorgen zum "Tag der Offenen Tür" ein. So haben Sie und natürlich auch Ihr Kind die Möglichkeit, sich ein authentisches Bild vom Angebot und vom Unterricht an der WKS machen zu können.
Aufnahmeentscheidung
Die Anmeldung bei uns ist noch keine Aufnahmebestätigung. Über diese entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des gesamten Anmeldeverfahrens. Können wir nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt. Sie erhalten die Information über den Anmeldeentscheid dann auf dem Postweg.