Weiterhin ist es notwendig, dass mindestens ein Elternteil zu einer der berechtigten Berufsgruppen gehört. Der Arbeitgeber muss bestätigen, dass der Arbeitnehmer unabkömmlich ist für die beantragte Betreuungszeit.
Derzeit wurde der Antrag noch nicht aktualisiert, so dass zunächst das alte Antragsformular weiterhin genutzt werden muss. Sobald das aktuelle Antragsformular vorliegt, wird es umgehend hier auf der Homepage verlinkt.
Ab dem 23.04.20 ändert sich die Liste der berechtigten Berufe:
Bitte füllen Sie den Antrag immer neu aus, wenn sich etwas an der Betreuungssituation ändert und haben Sie Verständnis dafür, dass wir neue Anträge genau prüfen müssen.
Die Bedingungen in der Schule werden bei größer werdenden Gruppen komplizierter. Seien Sie versichert, dass wir sehr bemüht sind, für alle, die auf diese Betreuung angewiesen sind, eine annehmbare Situation herzustellen. Aber bitte nutzen Sie die Notgruppen für Ihre Kinder nur, wenn Sie keine andere Möglichkeit haben.
Es grüßt Sie herzlich
Christina Dietrich
(komm. Schulleiterin)